Erkrankung und Urlaub

Sollte ihr Kind während der Betreuungszeit ansteckend erkranken, darf es die Tagespflegestelle laut Gesundheitsamt nicht besuchen. Ihr Kinderarzt kann ihnen eine Bescheinigung für ihren Arbeitgeber ausstellen. Dazu zählen:

Durchfall/Erbrechen

Fieber

Bindehautentzündung

Grippe

um Beispiele zu nennen.

Eine genaue Liste aller Krankheiten die eine Betreuung ausschließen liegt durch das Gesundheitsamt vor.

Sollten oben stehende Symptome seitens des Kinderarztes unbedenklich sein (zb durch Zahnen) brauche ich eine Bescheinigung, dass das Kind die Einrichtung wieder besuchen darf.

Außerdem sollte im Falle einer Erkrankung bekannt gegeben werden was das Kind hat.

Sollten ich oder meine Kinder erkranken, informiere ich sie unverzüglich und wir entscheiden ob eine Betreuung trotzdem möglich ist.

 

Meinen Urlaub gebe ich bis Ende des laufenden Jahres für das Folge Jahr bekannt, damit sie die Möglichkeit haben ihren Urlaub ebenfalls ab

zusprechen.

 

 

Bei Fragen oder Problemen zögern Sie nicht, mich anzusprechen!